- Ecklohn
- Ẹck|lohn 〈m. 1u〉 in einem Tarifvertrag festgesetzter Lohn für die typ. Arbeit im Tarifbereich, zu ihm werden die Löhne der anderen Arbeiter in ein bestimmtes Verhältnis gesetzt
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Ẹck|lohn, der (Wirtsch.):tariflicher Normallohn als Richtwert.* * *
Ecklohn,tarifvertraglicher Stundenlohn einer repräsentativen, meist mittleren Lohngruppe (normale Facharbeitergruppe), nach dem sich die Tariflöhne anderer Gruppen durch prozentualen Zu- oder Abschlag berechnen lassen (z. B. ungelernte Arbeiter 80 %, Vorarbeiter 115 % des Ecklohns), wenn das Verhältnis der Lohngruppen untereinander durch Arbeitsbewertung exakt festliegt. Bei Tarifverhandlungen wird häufig nur über den Ecklohn verhandelt.* * *
Ẹck|lohn, der (Wirtsch.): tariflicher Normallohn als Richtwert.
Universal-Lexikon. 2012.